BGH, Beschluss vom 14.12.2018, AZ V ZR 309/17

Aus­ga­be: 03/2019Erbrecht

Wohn­geld­schul­den sind i. d. R. Nachlassverbindlichkeiten
Fällt eine Eigen­tums­woh­nung in den Nach­lass und ist der Fis­kus zum gesetz­li­chen Allein­er­ben beru­fen, sind die nach dem Erb­fall fäl­lig wer­den­den oder durch Beschluss der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft begrün­de­ten Wohn­geld­schul­den in aller Regel Nach­lass­ver­bind­lich­kei­ten. Eigen­ver­bind­lich­kei­ten sind sie nur, wenn ein­deu­ti­ge Anhalts­punk­te dafür vor­lie­gen, dass der Fis­kus die Woh­nung für eige­ne Zwe­cke nut­zen möchte.

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