BGH, Beschluss vom 20.05.2020, AZ IV ZR 193/19

Ausgabe: 06-2020Erbrecht

Der Pflichtteilsberechtigte kann die Ergänzung bzw. Berichtigung eines notariellen Nachlassverzeichnisses auch dann verlangen, wenn dieses wegen unterbliebener Mitwirkung des Erben teilweise unvollständig ist (hier: verweigerte Zustimmung des Erben zu einem Kontendatenabruf des Notars bei einem ausländischen Kreditinstitut).

Weitere Informationen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/recht…