FG Düsseldorf, Beschluss vom 27.11.2025, AZ 11 K 2562/22 BG

Ausgabe: 04-2026Erbschaftssteuerrecht

Streitig ist, ob der Kläger den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts erbracht hat.

Der Kläger ist Erbe des am 00.00.2020 verstorbenen Herrn S. L.. Zum Nachlass gehörten unter anderem die gemischt genutzten Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung) K.-straße in E. mit einer Größe von …qm und N.-straße, E. mit einer Größe von … qm. Die nach Bebauungsplan zulässige Geschossflächenzahl betrug für beide Grundstücke 1.2.

Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/duesseldorf/j202…