FG Köln, Beschluss vom 05.12.2019, AZ 7 K 739/19

Aus­ga­be: 11–2019Erb­schafts­steu­er­recht

Zwi­schen den Betei­lig­ten ist strei­tig, ob bei der Ermitt­lung des erb­schaft­steu­er­pflich­ti­gen Erwerbs ein Wert für eine Ren­ten­ver­si­che­rung zu berück­sich­ti­gen ist, die die Erb­las­se­rin der Klä­ge­rin bereits zu Leb­zei­ten unter Vor­be­halt eines Nieß­brauch­rechts unent­gelt­lich über­tra­gen hat und für deren Über­tra­gung (Kapi­tal­wert der Ren­ten­zah­lun­gen) auch schon Schen­kungsteu­er fest­ge­setzt wurde.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/koeln/j2019/…