FG Köln, Beschluss vom 28.06.2018, AZ 7 K 926/15
Ausgabe 02/2019, herausgegeben von FG Köln
Erbschaftsteuer: Keine Anwendung der Befreiungsvorschriften der §§ 13a, 13 b EStG auf die Gewährung eines Quotennießbrauchsrechts an einem KG-Anteil zur Abwicklung von Vermächtnisansprüchen
Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/koeln/j2018/7_K_926_15_Urteil_20180628.html