FG München, Beschluss vom 24.03.2021, AZ 4 K 2822/18

Ausgabe: 06-2021Erbschaftssteuerrecht

Ermittlung der Verwaltungsvermögensquote im Konzern

1. Für die Berücksichtigung von Verwaltungsvermögen einer Tochtergesellschaft beim Verwaltungsvermögen der Muttergesellschaft gelte Folgendes: Auf jeder Beteiligungsebene sei die Verwaltungsvermögensquote für jede wirtschaftliche Einheit gesondert zu ermitteln. (Rn. 10) (redaktioneller Leitsatz)
2. Ergebe sich hier eine Verwaltungsvermögensquote von über 50%, stelle die Beteiligung bei der übergeordneten Gesellschaft Verwaltungsvermögen dar. (Rn. 10) (redaktioneller Leitsatz)

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