FG Münster, Beschluss vom 11.10.2018, AZ 3 K 533/17 F

Ausgabe: 01/2019Erbschaftssteuerrecht

Streitig ist, ob ein zur Nutzung überlassenes Grundstück als Verwaltungsvermögen zu qualifizieren ist und ob der Bescheid über die gesonderte Feststellung des Verwaltungsvermögens nach § 13b Abs. 2a des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) in der Fassung vom 01.11.2011 an die richtigen Feststellungsbeteiligten gerichtet ist.

Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j20…