FG Düsseldorf, Beschluss vom 04.05.2022, AZ 4 K 2501/21

Ausgabe: 06/2022Erbschaftssteuerrecht

Der Schenkungsteuerbescheid vom 22.2.2021 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 7.10.2021 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten zum Vorverfahren war notwendig.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/…