Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.12.2021, AZ L 8 R 1212/21

Ausgabe: 02-2022Erbrecht

Auszahlung einer fälschlicherweise zurückgebuchten Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung für den Monat des Versterbens eines rentenberechtigten Vollmachtgebers an einen aufgrund einer transmortalen Vollmacht Bevollmächtigten
Auch eine transmortale Vollmacht berechtigt den Bevollmächtigten nach dem Tod des rentenberechtigten Vollmachtgebers nicht dazu, die Zahlung der Versichertenrente für den Sterbemonat zu fordern, so lange der Fiskus als Erbe in Betracht kommt. Die Rechtsprechung des BSG zur entsprechenden Situation eines Nachlasspflegers (vgl BSG vom 25.11.1982 – 5b RJ 46/81 = BSGE 54, 186 = SozR 1200 § 58 Nr 2; BSG vom 13.9.1994 – 5 RJ 44/93) kann auf diesen Fall übertragen werden. Die Berechtigung des Bevollmächtigten kann damit nicht losgelöst von den rechtlichen Beschränkungen bestehen, die den Fiskus als Erben betreffen (hier: § 58 S 2 SGB I). (Rn.40)

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