Aus­ga­be: 01–2020Fami­li­en­recht

Die Leit­li­ni­en sind von den Fami­li­en­se­na­ten des Ober­lan­des­ge­richts Hamm erar­bei­tet wor­den, um eine mög­lichst ein­heit­li­che Recht­spre­chung im gesam­ten OLG-Bezirk zu erzie­len. Sie stel­len kei­ne ver­bind­li­chen Regeln dar –das ver­bie­tet sich schon mit Rück­sicht auf die rich­ter­li­che Unab­hän­gig­keit –und sol­len dazu bei­tra­gen, ange­mes­se­ne Lösun­gen zu fin­den, ohne den Spiel­raum ein­zu­en­gen, der erfor­der­lich ist, um den jewei­li­gen Beson­der­hei­ten des Ein­zel­falls gerecht zu wer­den. Wesent­li­che Ände­run­gen zum Vor­jahr sind durch Unter­strei­chung markiert.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: https://www.olg-hamm.nrw.de/infos/Hammer_Leitli…