LG Berlin, Beschluss vom 11.10.2022, AZ 87 T 368/21

Ausgabe: 10-2022Betreuungsrecht

Wird in einem Betreuerwechselverfahren in der Beschwerdeinstanz die amtsgerichtliche Entscheidung abgeändert und die bisherige – vom Amtsgericht entlassene – Betreuerin wieder neu bestellt, kommt der Neubestellung der Betreuerin lediglich ex nunc–Wirkung zu; sie führt nicht zu einer rückwirkenden Wiedereinsetzung der Betreuerin.

Weitere Informationen: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/KORE271…