LG Darmstadt, Beschluss vom 26.04.2021, AZ 7 O 161/20

Ausgabe: 01-2022Erbrecht

Zur Annahme von grob fahrlässiger Unkenntnis des Pflichtteilsberechtigten

Grob fahrlässige Unkenntnis des Pflichtteilsberechtigten von dem Pflichtteilsanspruch ist jedenfalls acht Monate nach Kenntniserlangung vom Ableben des Erblassers anzunehmen.

Urteil ist rechtskräftig; Prozesskostenhilfegesuch für Berufung wurde zurückgewiesen durch Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 30. Juni 2021 zu Az. 12 U 109/21

Weitere Informationen: https://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/bshe/d…