Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 21.04.2023, AZ OVG 3 M 20/23

Ausgabe: 05-2023Familienrecht

Trotz Vorlage des Reisepasses eines Heimatstaats ist die Identität des Passinhabers nicht geklärt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die der Ausstellung des Reisepasses zu Grunde liegende Geburtsurkunde – auch wenn sie ihrerseits echt sein mag – inhaltlich unrichtig ist.

Weitere Informationen: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/JURE230…