Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 21.04.2023, AZ OVG 3 M 20/23
Ausgabe: 05–2023Familienrecht
Trotz Vorlage des Reisepasses eines Heimatstaats ist die Identität des Passinhabers nicht geklärt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die der Ausstellung des Reisepasses zu Grunde liegende Geburtsurkunde — auch wenn sie ihrerseits echt sein mag — inhaltlich unrichtig ist.
Weitere Informationen: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/JURE230…