Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss vom 18.04.2019, AZ 19 A 1143/19
Ausgabe 06-2019, herausgegeben von Oberverwaltungsgericht NRW

Eine zivilrechtliche Betroffenheit als Miterbe oder Gesamtschuldner begründet keine Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO für eine Anfechtungsklage gegen einen ausschließlich gegen den Bruder gerichteten Leistungsbescheid betreffend Bestattungskosten für ein Elternteil.

Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2019/19_A_1143_19_Beschluss_20190418.html