OLG Braunschweig, Beschluss vom 18.12.2020, AZ 3 W 28/20, 3 W 29/20, 3 W 33/20, 3 W 96/20

Ausgabe: 1-2021Erbrecht

Vergleich im Erbscheinsverfahren ist kein Vollstreckungstitel

1. Der von den Beteiligten in einem Erbscheinserteilungsverfahren geschlossene Vergleich stellt keinen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO dar. (Rn. 13 – 21)
2. Soweit die Beteiligten einen Vergleich schließen, der auf die Erteilung eines Erbscheins abzielt, kann diese Vereinbarung das materielle Erbrecht nicht umfassen (im Anschluss an BayObLGZ 1966, 233). (Rn. 17 – 19)

Weitere Informationen: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/…