OLG Braun­schweig, Beschluss vom 19.06.2023, AZ 1 WF 65/23

Aus­ga­be: 07/08–2023Fami­li­en­recht

Eine Eini­gung im kos­ten­recht­li­chen Sin­ne liegt vor, wenn die Eltern in einem sor­ge­recht­li­chen Ver­fah­ren über­ein­stim­men­de Erle­di­gungs­er­klä­run­gen abge­ben, nach­dem sie sich zuvor dar­über ver­stän­digt haben, dass dem einen Eltern­teil eine umfas­sen­de Sor­ge­rechts­voll­macht erteilt wer­den und es des­halb bei der gemein­sa­men elter­li­chen Sor­ge ver­blei­ben soll.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/do…