OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.07.2022, AZ 1 UF 180/20

Ausgabe: 07/08-2022Familienrecht

1. Die Berichtigung der Niederschrift der nicht öffenlichen Sitzung in Kindschaftssachen kann in entsprechender Anwendung von § 42 FamFG bei offenbarer Unrichtigkeit erfolgen.

2. Ob und inwieweit nicht entscheidungserheblicher tatsächlicher Vortrag und im Termin geäußert Ansichten der Dokumentation bedürfen, ist vom Einzelfall abhängig und steht im Ermessen des Gerichts.

Weitere Informationen: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.juris.d…