OLG Braun­schweig, Beschluss vom 30.07.2020, AZ 2 UF 88/20

Aus­ga­be: 08–2020Fami­li­en­recht

Flug­rei­sen in Zei­ten der Coro­na-Pan­de­mie als Alltagsangelegenheiten

1. Die Flug­rei­se eines Kin­des nach Mal­lor­ca ist in Zei­ten der Coro­na-Pan­de­mie eine Ange­le­gen­heit von erheb­li­cher Bedeu­tung, weil die durch COVID-19 her­aus­ge­for­der­ten Schutz­maß­nah­men zu weit­rei­chen­den Unwäg­bar­kei­ten füh­ren, die das see­li­sche Wohl eines Kin­des beein­träch­ti­gen können.
2. Für Urlaubs­rei­sen lässt sich die Bedeu­tung der Ange­le­gen­heit einer­seits danach beur­tei­len, wel­che Vor­tei­le die Durch­füh­rung der Rei­se für die kind­li­che Ent­wick­lung bie­tet oder aber danach, wel­che Nach­tei­le (z.B. Gefah­ren) für das Kind mit der beab­sich­tig­ten Rei­se ver­bun­den sein könn­ten. Für letz­te­res ist ein gewich­ti­ges Indiz, ob Rei­se­war­nun­gen des Aus­wär­ti­gen Amtes vor­lie­gen; ande­rer­seits hat die Beur­tei­lung umfas­send zu erfol­gen, wes­halb auch sons­ti­ge Umstän­de mit in die Beur­tei­lung ein­zu­be­zie­hen sind.
3. Eine Über­tra­gung der Ent­schei­dungs­be­fug­nis betref­fend eine Teil­nah­me eines Kin­des an einer gebuch­ten Rei­se auf einen Eltern­teil, der mit der von ihm gebuch­ten Rei­se ein gericht­lich gere­gel­tes Umgangs­recht des ande­ren Eltern­teils nicht respek­tiert, schei­det aus Grün­den des Kin­des­wohls aus.

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