OLG Celle, Beschluss vom 11.05.2023, AZ 21 WF 43/23

Ausgabe: 07/08-2023Familienrecht

1. Ein gemäß § 7 Abs. 1 UVG übergegangenen Unterhaltsanspruch kann im gerichtlichen Verfahren geltend gemacht und verfolgt werden. Die Regelung des § 7a UVG steht dem nicht entgegen, weil sich insbesondere aus der Gesetzesbegründung ergibt, dass übergegangene Ansprüche nicht im Wege der Zwangsvollstreckung verfolgt werden sollen (a.A. OLG Düsseldorf FamRZ 2023,197; OLG Hamm NZFam 2023, 469).

2. Dem unterhaltspflichtigen Elternteil, der seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit nicht hinreichend nachkommt, können Einkünfte aus einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit sowie aus einer zumutbaren Nebentätigkeit effektiv zugerechnet werden. Hinsichtlich der Höhe des Stundensatzes kann nicht nur auf den gesetzlichen Mindestlohn abgestellt werden. Vielmehr können insoweit auch die tarifvertraglichen Mindestentgelte für ungelernte Arbeitskräfte herangezogen werden. Nach § 2 der Fünften Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche beträgt das Mindestentgelt ab Mai 2023 13,90 €/Std.

Weitere Informationen: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/do…