OLG Cel­le, Beschluss vom 01.12.2020, AZ 10 WF 107/20

Aus­ga­be: 11–2020Fami­li­en­recht

Rechts­schutz­be­dürf­nis für ein Ver­fah­ren auf Her­aus­ga­be einer in einer ira­ni­schen Hei­rats­ur­kun­de ver­ein­bar­ten sog. Brautgabe

1. Weder die in einer ira­ni­schen Hei­rats­ur­kun­de beur­kun­de­te Ver­ein­ba­rung der Ehe­leu­te über eine sog. Braut­ga­be, noch der von einer ira­ni­schen Behör­de aus­ge­stell­te „Voll­stre­ckungs­ti­tel“ auf Her­aus­ga­be ohne vor­he­ri­ge inhalt­li­che Sach­prü­fung erfüllt die Vor­aus­set­zun­gen einer aner­ken­nungs­fä­hi­gen Ent­schei­dung im Sin­ne von § 108 Abs. 1 FamFG.

2. Zur spie­gel­bild­li­chen Prü­fung der inter­na­tio­na­len Zustän­dig­keit des ira­ni­schen Gerichts im Sin­ne von § 109 Abs. 1 Nr. 1 FamFG in einem Ver­fah­ren auf Her­aus­ga­be der Brautgabe.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.juris.d…