OLG Frank­furt, Beschluss vom 25.02.2019, AZ 20 W 43/19
Aus­ga­be 05/2019, her­aus­ge­ge­ben von OLG Frankfurt

Die Vor­nah­me einer nur auf ein­zel­ne Nach­lass­ge­gen­stän­de beschränk­ten Abschich­tung mit einer außer­halb des Grund­buchs sich voll­zie­hen­den Rechts­än­de­rung ist — als unzu­läs­si­ge Durch­mi­schung einer per­sön­li­chen und einer gegen­ständ­li­chen Teil­aus­ein­an­der­set­zung — nicht möglich.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: https://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/bshe/search