OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.03.2026, AZ 5 WF 22/26
Ausgabe: 04-2026Familienrecht
Die Rücknahme des verfahrenseinleitenden Antrages im vereinfachten Unterhaltsverfahren bedarf – jedenfalls wenn zuvor keine mündliche Verhandlung stattfand – auch nach Erlass einer erstinstanzlichen Entscheidung nicht der Zustimmung des Antragsgegners
Weitere Informationen: https://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/bshe/d…