OLG Frank­furt, Beschluss vom 01.02.2022, AZ 21 W 182/21

Aus­ga­be: 05–2022Erbrecht

Eine Auf­for­de­rung zur Nach­bes­se­rung des sei­tens des Pflicht­teils­be­rech­tig­ten vom Erben ange­for­der­ten Nach­lass­ver­zeich­nis­ses führt in der Regel noch nicht zur Ver­wir­kung des Erb­an­spruchs nach dem Längst­le­ben­den, sofern die Pflicht­teils­straf­klau­sel vor­sieht, der Pflicht­teil müs­se hier­zu vom Längst­le­ben­den gefor­dert werden.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/docum…