OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.06.2022, AZ 2 WF 39/22

Ausgabe: 06/2022Familienrecht

Der Unterhaltsanspruch eines Kindes geht in Höhe des tatsächlich von der Unterhaltsvorschusskasse geleisteten Betrages, mithin in Höhe von 100% des Mindestunterhalts abzüglich des Kindergeldes für ein erstes Kind auf den Leistungsträger über. Das gilt auch, wenn es sich um ein drittes Kind handelt, für das ein höheres Kindergeld ausgezahlt wird.

Weitere Informationen: https://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/bshe/d…