OLG Frank­furt, Beschluss vom 05.02.2019, AZ 20 W 98/18
Aus­ga­be 04/2019, her­aus­ge­ge­ben von OLG Frankfurt

Die Abhän­gig­ma­chung einer Erbein­set­zung von einer Besuchs­pflicht kann im Ein­zel­fall zur Sit­ten­wid­rig­keit und damit Unwirk­sam­keit der ent­spre­chen­den Tes­ta­ments­klau­sel füh­ren. Sodann kommt eine Auf­recht­erhal­tung der Erbein­set­zung ohne der­ar­ti­ge Besuchs­be­din­gung jeden­falls dann in Betracht, wenn der Erb­las­ser in dem Fall, dass er gewusst hät­te, dass die von ihm auf­ge­stell­te Besuchs­be­din­gung unwirk­sam ist, zum maß­geb­li­chen Zeit­punkt der Tes­ta­ments­er­rich­tung gewollt hät­te, dass jeden­falls die Erbein­set­zung auf­recht­erhal­ten bleibt, er also eher eine unbe­ding­te als gar kei­ne Zuwen­dung gemacht hätte.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: https://www.dnoti.de/entscheidungen/details/?tx_dnotionlineplusapi_decisions%5bnodeid%5d=9c584eb1-b412-479a-baa0-3a5101f76cdb&cHash=70b1f02b2934c61adbce73e28f015558