OLG Frank­furt, Beschluss vom 10.03.2022, AZ 21 W 175/21

Aus­ga­be: 04–2022Erbrecht

Erb­schein: Feh­len von Verzichtserklärungen

Das fort­dau­ern­de Feh­len der gemäß § 352a Abs. 2 Satz 2 FamFG erfor­der­li­chen Ver­zicht­erklä­rung aller im Erb­schein aus­ge­wie­se­nen Mit­er­ben stellt einen schwe­ren Ver­fah­rens­feh­ler dar, der die Ein­zie­hung des erteil­ten Erb­scheins nach sich zieht.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/docum…