OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.03.2022, AZ 21 W 10/22

Ausgabe: 05-2022Erbrecht

Sind die Erben von der Entrichtung von Gerichtsgebühren befreit, führt dies nicht zu einer Befreiung des antragsstellenden Testamentsvollstreckers.

Weitere Informationen: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/docum…