OLG Frank­furt, Beschluss vom 16.03.2022, AZ 21 W 10/22

Aus­ga­be: 05–2022Erbrecht

Sind die Erben von der Ent­rich­tung von Gerichts­ge­büh­ren befreit, führt dies nicht zu einer Befrei­ung des antrags­stel­len­den Testamentsvollstreckers.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/docum…