OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.11.2023, AZ 6 UF 222/22

Ausgabe: 03/2024Familienrecht

1. Zur Bezugsgröße nach § 5 Abs. 1 VersAusglG nach den Tarifbedingungen einer privaten fondsgebundenen Rentenversicherung.

2. Zum fehlenden Erfordernis gerichtlicher Anordnungen zu den beim auszugleichenden Anrecht anzuwendenden Rentenfaktoren bei einer privaten fondsgebundenen Rentenversicherung mit Mindestlaufzeit, bei der die Wertentwicklung während der Anwartschaftsphase allein auf der Wertentwicklung von Fondsanteilen basiert, kein Garantiezins versprochen wurde, während der Leistungsphase keine Dynamisierung erfolgt und die Höhe der Rente bei Leistungsbeginn mit den bei Leistungsbeginn maßgeblichen Rentenfaktoren berechnet wird.

Weitere Informationen: https://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/bshe/d…