OLG Hamburg, Beschluss vom 25.08.2022, AZ 12 UF 98/22

Ausgabe: 09-2022Familienrecht

Ein Antrag, mit dem ein verfrühter Ehescheidungsantrag zurückgewiesen werden soll, ist nicht als Feststellungsantrag auszulegen, dass die Voraussetzungen für eine Ehescheidung derzeit nicht vorliegen.

Weitere Informationen: https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/documen…