OLG Hamm, Beschluss vom 28.03.2019, AZ 2 WF 223/18
Ausgabe 03/2019, herausgegeben von OLG Hamm

Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Fall der Vertretung widerstreitender Interessen: Zur Annahme eines Tätigkeitsverbots führender Interessenkonflikt bei Vertretung der Kindesmutter in einem Verfahren wegen Kindesunterhalt nach vorheriger Vertretung des Kindesvaters in einem Abstammungsverfahren.

Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2019/2_WF_223_18_Beschluss_20190201.html