OLG Hamm, Beschluss vom 15.02.2019, AZ 15 W 245/18

Ausgabe: 06-2019Erbrecht

1. Zur Wirksamkeit einer Auflassung durch den vermeintlichen Testamentsvollstrecker, der in Wahrheit alleiniger Vorerbe ist.
2. Keine Entbehrlichkeit der Voreintragung nach § 40 GBO, falls die Zustimmung der Nachnacherben fehlt.

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