OLG Hamm, Beschluss vom 17.11.2023, AZ 4 WF 131/23

Ausgabe: 01-2024Familienrecht

Die bloße Auflage, bestimmte vom Versorgungsträger mitgeteilte Fehlzeiten „aufzuklären“, lässt nicht hinreichend deutlich erkennen, welche konkreten Auskünfte vom Beteiligten verlangt werden.

Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw/nrwe/olgs/hamm/j2023/4_W…