OLG Hamm, Beschluss vom 23.12.2022, AZ 13 WF 145/22

Ausgabe: 01-2023Familienrecht

Bei der Wertfestsetzung für den Versorgungsausgleich ist das Nettoeinkommen der Beteiligten, anders als bei der Wertfestsetzung für die Scheidung, weder um das für Kinder bezogene Kindergeld zu erhöhen noch im Hinblick auf die Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern zu verringern.

Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2022/…