OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.03.2026, AZ 20 WF 153/25

Ausgabe: 04-2026Familienrecht

1. Zu den Voraussetzungen für die Anordnung einer Zuwendungspflegschaft gemäß § 1811 Abs. 1 BGB (hier: letztwillige Verfügung des Kindesvaters, mit der er ausschließen wollte, dass die Mütter seiner Abkömmlinge Zugriff auf das Vermögen des Kindes erhalten).

2. Zur – hier berechtigten – Ablehnung der Entlassung des Jugendamts aus dem ihm gemäß §§ 1813 Abs. 1 BGB, §§ 1778 ff. BGB übertragenen Amt des vorläufigen Zuwendungspflegers.

Weitere Informationen: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJR…