OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.02.2024, AZ 5 WF 166/23

Ausgabe: 02-2024Familienrecht

Wenn die Eltern Inhaber des Umgangsbestimmungsrechts sind, können sie untereinander Regelungen in gerichtlich gebilligten Vereinbarungen einvernehmlich abändern, womit insoweit deren Vollstreckbarkeit entfällt.

Weitere Informationen: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/JUR…