OLG Karls­ru­he, Beschluss vom 07.09.2022, AZ 19 W 64/21 (Wx)

Aus­ga­be: 01–2023Erbrecht

Der Nach­weis der Been­di­gung der Tes­ta­ments­voll­stre­ckung kann gegen­über dem Grund­buch­amt auch durch eine ent­spre­chen­de Beschei­ni­gung des zustän­di­gen Nach­lass­ge­richts geführt werden.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprec…