OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.03.2019, AZ 20 WF 37/19
Ausgabe 07-2019, herausgegeben von OLG Karlsruhe

Kostentragung für ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten bei Beeinflussung der verweigernden Umgangshaltung des Kindes
Zur Frage, ob es nach erledigtem Umgangsverfahren gerechtfertigt ist, der Kindesmutter im Rahmen der gemäß §§ 83 Abs. 2 i.V.m. 81 Abs. 1 S. 1, 3 FamFG zu treffenden Ermessensentscheidung die Kosten für ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten alleine aufzuerlegen, weil diese durch ihre ablehnende Einstellung die verweigernde Umgangshaltung des Kindes wesentlich beeinflusst (im konkreten Fall verneint).

Weitere Informationen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Oberlandesgerichte&Art=en&Datum=2019&Seite=4&nr=28189&pos=40&anz=77