OLG Karls­ru­he, Beschluss vom 28.03.2019, AZ 20 UF 27/19

Aus­ga­be: 07–2019Fami­li­en­recht

Zwangs­läu­fig­keit der Auf­he­bung der gemein­sa­men elter­li­chen Sor­ge; Über­tra­gung auf einen Eltern­teil bei bestehen­dem Elternkonflikt
1. Die Auf­he­bung der gemein­sa­men elter­li­chen Sor­ge und die Über­tra­gung auf einen Eltern­teil ent­spricht bei bestehen­dem Eltern­kon­flikt nicht zwangs­läu­fig dem Wohl des Kin­des am besten.
2. Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten über die Tau­fe des Kin­des erfor­dern nicht die Über­tra­gung der elter­li­chen Sor­ge. Die Vor­nah­me der Tau­fe stellt eine Ange­le­gen­heit von erheb­li­cher Bedeu­tung dar, für die die Mut­ter ggf. eine gericht­li­che Ent­schei­dung nach § 1628 BGB bean­tra­gen kann.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprec…