OLG Karls­ru­he, Beschluss vom 28.04.2021, AZ 20 WF 70/21

Aus­ga­be: 05–2021Fami­li­en­recht

Rechts­weg­ver­wei­sung nach blo­ßer Anre­gung auf Ein­lei­tung eines fami­li­en­ge­richt­li­chen Verfahrens

Durch eine Anre­gung auf Ein­lei­tung eines fami­li­en­ge­richt­li­chen Ver­fah­rens wird noch kein Ver­fah­rens­rechts­ver­hält­nis begrün­det, das einer Rechts­weg­ver­wei­sung nach § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG zugäng­lich wäre. Es sind ledig­lich Vor­er­mitt­lun­gen ein­zu­lei­ten. Ergibt die Prü­fung, dass kein Anlass für die Ein­lei­tung eines Ver­fah­rens besteht, sind die Ermitt­lun­gen einzustellen.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprec…