OLG Köln, Beschluss vom 22.04.2020, AZ 2 Wx 84/20

Aus­ga­be: 05–2020Erbrecht

Das zer­ris­se­ne Tes­ta­ment — Wer wird Erbe, wenn nur eines von zwei Ori­gi­na­len ver­nich­tet wird? 

Exis­tie­ren zwei Ori­gi­na­le eines Tes­ta­ments, genügt die Ver­nich­tung nur eines der bei­den Doku­men­te, wenn der Auf­he­bungs­wil­le der Erb­las­se­rin fest­steht. Das hat der 2. Zivil­se­nat des Ober­lan­des­ge­richts Köln mit Beschluss vom 22.04.2020 entschieden.

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