OLG Mün­chen, Beschluss vom 03.06.2022, AZ 2 WF 232/22

Aus­ga­be: 07/08–2022Erbrecht

Der Umstand, dass der gesetz­li­che Ver­tre­ter in einer Per­son auch die Auf­ga­ben als Tes­ta­ments­voll­stre­cker über den vom Min­der­jäh­ri­gen ererb­ten Nach­lass wahr­nimmt bzw. als Mit­er­be in einer Erben­ge­mein­schaft mit sei­nen Kin­der ist erfor­dert ohne kon­kre­ten Anlass nicht die Anord­nung einer Ergänzungspflegschaft.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/…