OLG Mün­chen, Beschluss vom 06.08.2020, AZ 1 VA 33/20

Aus­ga­be: 08–2020Betreu­ungs­recht

Akten­über­sen­dung an die Staats­an­walt­schaft durch das Betreuungsgericht

1. Ersucht die Staats­an­walt­schaft in einem bei ihr anhän­gi­gen straf­recht­li­chen Ermitt­lungs­ver­fah­ren um Amts­hil­fe durch Über­sen­dung der gericht­li­chen Akten eines Betreu­ungs­ver­fah­rens, das für die beschul­dig­te Per­son geführt wird, so bedarf es wegen des Geset­zes­vor­be­halts für Grund­rechts­ein­grif­fe einer ein­fach-gesetz­li­chen Vor­schrift sowohl für das Amts­hil­fe­er­su­chen der Staats­an­walt­schaft als auch für eine dem Ersu­chen ganz oder teil­wei­se ent­spre­chen­de Akten­über­mitt­lung (sog. „Dop­pel­tür­mo­dell“ im Anschluss an BVerfGE 130, 151 [184]).).
2. Eine Befug­nis der Jus­tiz­ver­wal­tung zur Über­mitt­lung der Betreu­ungs­ak­te an die Staats­an­walt­schaft im Rah­men der Amts­hil­fe besteht — wenn kei­ne spe­zi­al­ge­setz­li­chen Bestim­mun­gen ein­schlä­gig sind — im Rah­men der durch die maß­geb­li­chen daten­schutz­recht­li­chen Vor­schrif­ten gezo­ge­nen Grenzen.
3. Gemäß Art. 5 Abs. 4 Sät­ze 1 und 2 des Baye­ri­schen Daten­schutz­ge­set­zes (BayDSG) trägt die ersu­chen­de öffent­li­che Stel­le die Ver­ant­wor­tung für die Zuläs­sig­keit der Über­mitt­lung, wäh­rend der ersuch­ten Stel­le regel­mä­ßig ledig­lich die Prü­fung obliegt, ob das Ersu­chen im Rah­men der Auf­ga­ben des Emp­fän­gers liegt.
4. Die ersuch­te Jus­tiz­be­hör­de ist jedoch gemäß Art. 5 Abs. 4 Satz 3 BayDSG ver­pflich­tet, selbst in die Prü­fung der mate­ri­el­len Zuläs­sig­keit der Akten­über­mitt­lung ein­zu­tre­ten, wenn ein beson­de­rer Prü­fungs­an­lass gege­ben ist.
5. Ein beson­de­rer Prü­fungs­an­lass in die­sem Sin­ne besteht mit Blick auf die Sen­si­bi­li­tät der in Betreu­ungs­ak­ten übli­cher­wei­se gesam­mel­ten Daten regel­mä­ßig bereits wegen des Gewichts eines mit der Akten­über­sen­dung ver­bun­de­nen Ein­griffs in die Grund­rech­te der betrof­fe­nen Per­son auf Ach­tung des Pri­vat­le­bens und auf Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/…