OLG Mün­chen, Beschluss vom 10.02.2020, AZ 34 Wx 357/17

Aus­ga­be: 02–2020Erbrecht

Der Mit­ei­gen­tums­an­teil an in Deutsch­land gele­ge­nem Grund­be­sitz eines deut­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen, der sei­nen gewöhn­li­chem Auf­ent­halt in Öster­reich hat­te und dort ver­stor­be­nen ist, wird, auch bei aus­drück­li­cher Zuwei­sung des Grund­be­sit­zes im Euro­päi­schen Nach­lass­zeug­nis an einen Mit­er­ben, nicht zu Allein­ei­gen­tum erwor­ben, da nach dem maß­geb­li­chen öster­rei­chi­schen mate­ri­el­len Erbrecht Uni­ver­sal­suk­zes­si­on ein­tritt, das öster­rei­chi­sche Recht kei­ne ding­li­che Tei­lungs­an­ord­nung kennt und daher die Rich­tig­keits­ver­mu­tung des Euro­päi­schen Nach­lass­zeug­nis­ses kei­ne Wir­kung entfaltet.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/…