OLG Mün­chen, Beschluss vom 16.02.2022, AZ 31 Wx 66/21 Kost

Aus­ga­be: 03–2022Erbrecht

1. Bei Zurück­wei­sung eines Erb­scheins­an­trags in einem Erb­schein­ser­tei­lungs­ver­fah­ren durch das Nach­lass­ge­richt umfasst die Ten­o­rie­rung „Der Antrag­stel­ler hat die Kos­ten die­ses Antrags zu tra­gen“ nicht per se die Erstat­tung der außer­ge­richt­li­chen Kos­ten des Antragsgegners.

2. Für eine Aus­le­gung in die­sem Sin­ne bedarf es zumin­dest Anhalts­punk­te in den Grün­den der Ent­schei­dung selbst.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/…