OLG München, Beschluss vom 18.08.2020, AZ 31 Wx 269/18

Ausgabe: 09-2020Erbrecht

Bindungswirkung eines österreichischen Erbvertrages

1. Zur Anwendung des Art. 83 Abs. 3 EuErbVO auf die Bindungswirkung eines Erbvertrages im unionsrechtlichen Sinne.
2. Zur Reichweite der Bindungswirkung einer wechselbezüglichen Verfügung unter Berücksichtigung der EuErbVO und des österreichischen ABGB.

Weitere Informationen: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/…