OLG München, Beschluss vom 23.06.2023, AZ 33 W 460/23 e

Ausgabe: 09-2023Familienrecht

Macht der überlebende Ehegatte neben dem „kleinen Pflichtteil“ auch Zugewinnausgleichsansprüche geltend, ist für den Pflichtteilsanspruch das Zivilgericht, für Zugewinnausgleichsansprüche das Familiengericht zuständig.

Weitere Informationen: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/…