OLG München, Beschluss vom 24.08.2026, AZ 33 U 2177/25e

Ausgabe: 08/09-2026Erbrecht

Ist ein Schenkungsversprechen beim Tod des Erblassers noch nicht vollzogen (hier: Grundstücksüberlassung ohne Eintragung im Grundbuch), ist für die Wertermittlung des verschenkten Gegenstands im Rahmen der Pflichtteilsergänzung allein der Wert zur Zeit des Erbfalls maßgeblich. Das Niederstwertprinzip des § 2325 Abs. 2 Halbsatz 2 BGB findet in einem solchen Fall keine Anwendung; auf den Zeitpunkt des Schenkungsversprechens ist nicht abzustellen (Abweichung von BGH, Urteil vom 10.11.1982, IVa ZR 29/81). (Rn. 21 – 28)

Weitere Informationen: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/…