OLG Nürn­berg, Beschluss vom 20.06.2022, AZ 7 WF 434/22

Aus­ga­be: 07/08–2022Erbrecht

Ein Sor­ge­rechts­ent­zug für ein Erb­schein­er­tei­lungs­ver­fah­ren muss dem Grund­satz der Ver­hält­nis­mä­ßig­keit ent­spre­chen. Er ist nicht erfor­der­lich, wenn zu erwar­ten ist, dass die Eltern im Inter­es­se des Kin­des han­deln, und ihr Ein­fluss auf die Ent­schei­dung gering ist.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: https://openjur.de/u/2439260.html