OLG Nürnberg, Beschluss vom 20.06.2022, AZ 7 WF 434/22

Ausgabe: 07/08-2022Erbrecht

Ein Sorgerechtsentzug für ein Erbscheinerteilungsverfahren muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Er ist nicht erforderlich, wenn zu erwarten ist, dass die Eltern im Interesse des Kindes handeln, und ihr Einfluss auf die Entscheidung gering ist.

Weitere Informationen: https://openjur.de/u/2439260.html