OLG Saarbrücken, Beschluss vom 05.08.2022, AZ 5 W 48/22

Ausgabe: 09-2022Erbrecht

1. Zur Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs bei schenkweisere Zuwendung der Todesfallleistung aus einem Lebensversicherungsvertrag über ein widerrufliches Bezugsrecht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 28. April 2010 – IV ZR 73/08, BGHZ 185, 252 = VersR 2010, 895).

2. Für die Anwendung dieser Grundsätze macht es keinen Unterschied, ob es sich bei dem Versicherungsvertrag um eine Risiko-Lebensversicherung handelt, die nur im Todesfall Leistungen an den Bezugsberechtigten erbringt, oder ob der Vertrag auch eine Leistung im Erlebensfall vorsah.

Weitere Informationen: https://recht.saarland.de/bssl/document/KORE269…