OLG Saarland, Beschluss vom 03.11.2021, AZ 5 W 58/21

Ausgabe: 01-2022Erbrecht

Beschränkt sich der Vortrag eines Miterben auf den rechtlichen Hinweis, dass zur Klärung von Ausgleichspflichten nach § 2055 ff. BGB ein umfassendes Einsichtsrecht in das Grundbuch auch von früheren Immobilien des Erblassers bestehe, reicht dies zur Darlegung eines berechtigten Interesses an der begehrten Einsicht nicht aus.

Weitere Informationen: https://recht.saarland.de/bssl/document/KORE239…